Software, Softwarepatente, Software-Erfindungen und Patentierung von Software

Software, Softwarepatente bzw. Computer-implementierte Erfindungen (Software Erfindung). Eine Software bzw. eine Software-Erfindung muss ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen oder einen technischen Beitrag zum Stand der Technik liefern, um dem Patentschutz zugänglich zu sein.

Was ist Software als solche?

Die Rechtsprechung hat Richtlinien hierfür entwickelt, etwa der BGH, das BPatG oder die Beschwerdekammern des EPA.

Patentierung von Software

Patentierung von Software - welche Vorraussetzungen muss Software bzw. eine Softwareerfindung erfüllen, um sie dem Patentschutz zugänglich zu machen.

Softwarepatent vs. Open Source Software

Urheberrecht bzw. urheberrechtlicher Schutz von Software auch im Zusammenhang mit Open Source Lizenzen (z.B. GNU GPL). Welchen Vorteil hat ein Softwarepatent gegenüber Open Source Software? Softwarepatents.eu stellt auch aktuelle News zu den Themen Softwarepatente, Softwareerfindung und Computer-implementierte Erfindungen bereits. Softwarepatents.eu wird bereitgestellt von Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll, Patentanwalt und Informatiker.

Rechtsprechung

News zum Thema Softwarepatente und Computer-implementiere Erfindungen

Der unbestimmte Begriff "als solche" in der Ausschlussliste des PatG bzw. des EPÜ erfordert eine Auslegung durch die Rechtsprechung. Hierfür haben die Gerichte und die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes Prüfungskriterien entwickelt, wobei das Technizitätskriterium als wichtigstes Kriterium angesehen werden kann. Im Folgenden wird ein Überblick über die Rechtsprechung und deren Entwicklung gegeben.

Rechtsprechung in USA

Besnon

US Supreme Court, Gottschalk v. Benson, 409 US 63

Leitsatz der RedaktionAnmerkungGegenstand der Anmeldung war ein Verfahren zur Programmierung eines Universal-Digitalrechners zur Umwandlung binär verschlüsselter Dezimalzahlen (BCD) in echte Binärzahlen. Konkret ging es darum zu entscheiden, ob ein Verfahren zur Umwandlung binär verschlüsselter Dezimalzahlen in echte Binärzahlen im Sinne von 35 USC 101 patentfähig sei.

Der US Supreme Court hatte 1972 entschieden, dass ein Verfahrensanspruch, welcher auf einen numerischen Algorithmus gerichtet ist, als solcher nicht patentierbar sei, weil der Algorithmus nur eine bloße Idee darstellen würde und nicht etwa ein greifbares Ergebnis.

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