Deutsches Patentgesetz (PatG)
Die Regelungen im Deutschen Patentgesetz hinsichtlich der Patentierbarkeit von Computer-implementierten Erfindungen sind im Wesentlichen identisch zu denen des EPÜ.
§1 PatG
§1 PatG
(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik11 erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) [...]
(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
1. [...] mathematische Methoden;
2. [...]
3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4. die Wiedergabe von Informationen.
(4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.
Prüfungsrichtlinien des DPMA
Die Prüfungsrichtlinien des DPMA stellen keine Rechtsvorschriften dar und dienen lediglich dazu, eine einheitliche Prüfung von Patentanmeldung beim DPMA zu gewährleisten. Die Prüfungsrichtlinien des DPMA enthalten auch Anweisungen an die Prüfer, wie mit Computer-implementierten Erfindungen zu verfahren ist.12
So heißt es unter 4.3.1 der Prüfungsrichtlinien, dass Erfindungen, die ein DV-Programm, eine Rechen- oder eine Organisationsregel, sonstige Software-Merkmale oder ein programmbezogenes Verfahren enthalten, dem Patentschutz grundsätzlich zugänglich sind, sofern sie eine technische Lehre enthalten. Ferner heißt es unter 4.3.2 der Prüfungsrichtlinien, dass der Ausschluss13 nicht für programmbezogene Erfindungen gilt, d.h. in Programmen enthaltene oder als Verfahren oder Vorrichtung formulierte Anweisungen zum technischen Handeln. Soweit daher technische Verfahren oder Vorrichtungen im Zusammenhang mit den in §1 (3) und (4) PatG genannten Gegenständen beansprucht werden, sind diese grundsätzlich patentfähig. Dies gilt insbesondere auch für Programme zur Abarbeitung bestimmter Verfahrensschritte auf den herkömmlichen Gebieten der Technik.
11 Die Formulierung "auf allen Gebieten der Technik" wurde mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente" vom 24.08.2007 eingefügt (in Kraft seit 13.12.2007), womit auch im PatG eine sprachliche Angleichung an Artikel 27 (1) TRIPS vorgenommen wurde.
12 Prüfungsrichtlinien des DPMA, Abschnitt 4.3, Stand 01.03.2004
13 nach §1 (3) und (4) PatG
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